Straßenausbaubeiträge abschaffen

Straßenausbaubeiträge abschaffen, das hat nun auch die FDP als Ziel erklärt.

Hohenwestedt verfügt aktuell noch über eine Ausbaubeitragssatzung und hat pflichtgemäß Straßenausbaubeiträge erhoben, zuletzt bei den Ausbaumaßnahmen des Conradirings, der Brodersenstraße, der Heinrich-Eckmann-Straße und Fiefblöcken.

Die Beitragssatzung sieht vor, dass Anlieger je nach Einstufung ihrer Straße bis zu 75 % der umlage- fähigen Kosten zu tragen haben. Dabei wurden durchaus auch höhere 4-stellige oder auch schon 5-stellige Anliegerbeiträge fällig.

                               75 % bei Anliegerstraßen

                               50 % bei Haupterschließungsstraßen im innerörtlichen Verkehr

                               25 % bei Hauptverkehrsstraßen bei durchgehendem innerörtlichen Verkehr oder

                                         überörtlichem Durchgangsverkehr.

Die Erhebung von Ausbaubeiträgen in dieser Höhe hat zu finanziellen Härten geführt. Da nützt auch nicht immer das Argument, dass die betroffene Immobilie eine Aufwertung erhalten würde. Ausbaubeiträge wurden vielfach auch als ungerecht empfunden, weil letztlich auch die Öffentlichkeit von der Nutzung profitiert.

Jetzt hat das Land S-H den Kommunen zumindest für die kommenden Jahre Zuschüsse für Infrastrukturverbesserungen versprochen und damit auch ein Umdenken bei den Kommunen in Gange gesetzt. Dieses Geld ist auch vorgesehen zum Ausgleich für die entfallenden Anliegergebühren. Ob das Geld dafür allerdings reicht, darf durchaus bezweifelt werden. Wenn diese Voraussetzungen allerdings erfüllt werden und im Vertrauen darauf, dass das Land auch nachhaltig Infrastrukturmittel an die Kommunen zahlt, werden wir trotz erheblicher Belastung für den Kommunalhaushalt die Abschaffung der Ausbaubeiträge befürworten.

Wir müssen jetzt einen Prioritätenplan erstellen, welche Straßen zukünftig in Angriff genommen werden sollen und welche geschätzten Kosten dafür entstehen. Vorrangig sind dabei die Straßen in Angriff zu nehmen, bei denen nach Beurteilung der Gemeindewerke auch Ver- oder Entsorgungs- leitungen erneuert werden müssten. Diese Vorermittlungen wären dann die Grundlage für zukünftige weitere Haushaltsentscheidungen. Nach Ermittlung und Vorlage der Kosten, muss die Gemeinde- vertretung dann nach Haushaltslage entscheiden, ob die Abschaffung der Ausbaubeiträge schon sofort zu 100 % umgesetzt werden kann.

Die Sanierung von Straßen-, Gehweg- und Fahrradwegoberflächen steht mit Straßenausbeiträgen nicht im Zusammenhang. Wer sich in Hohenwestedt umsieht, der wird zahlreiche Straßen Geh-und Fahrradwege entdecken, die mit Schlaglöchern, Asphaltrissen, Absackungen, Wurzelaufbrüchen usw. übersät sind und die teilweise ein einziger Flickenteppich sind. Auch für diese Straßen sollte ein Prioritätenplan erstellt werden mit Kostenschätzungen, damit dieses Infrastrukturdefizit systematisch Jahr für Jahr abgearbeitet werden kann.