JETZT SOLL DER STRASSENAUSBAU IN HOHENWESTEDT IN ANGRIFF GENOMMEN WERDEN
Zu wenig Straßenausbauten in den letzten Jahren Der Finanzausschuss der Gemeinde befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema Straßenausbau. Schlechte Finanzlagen der Gemeinde in der jüngeren Vergangenheit haben dazu geführt, dass notwendige Straßenausbauten immer wieder verschoben wurden oder aber wegen der Schwierigkeit der Finanzierung gar nicht erst angefasst wurden.
Alle Fraktionen haben diese Situation ähnlich beurteilt und waren sich einig, dass diese Aufgaben in den vergangenen Jahren nicht mit ausreichendem Nachdruck verfolgt wurden.
Was kosten uns die Gemeindestraßen Jetzt wurde dem Finanzausschuss allerdings mit Daten und Fakten die Augen geöffnet. Von der Verwaltung wurde eine Begutachtung der Hohenwestedter Straßen vorgelegt auf der Grundlage eines aufwändigen Bewertungsverfahrens. Neben der Bewertung des Straßenzustands wurden auch überschlägig die Kosten für den Straßenausbau ermittelt. Das Ergebnis: Wenn Hohenwestedt morgen alle aufgestauten Straßenausbauten und Instandsetzungen (z.B. Asphaltdeckenerneuerungen) auf einmal umsetzen wollte, müssten dafür ca. 15.286.000 € aufgebracht werden. Die zu erwartenden Kosten sind wie folgt verteilt:
- Straßenausbaumaßnahmen 12.745.000 €
- Instandsetzungen 2.315.000 €
- Allg. Straßenunterhaltung 227.000 €
Ein solch gigantisches Vorhaben kann natürlich nur in einem Mehrjahresprogramm umgesetzt werden. Auch das war im Ausschuss unbestritten.
7 % „sehr schlechte“ Straßen Allein für den Straßenausbau der 7% „sehr schlechten“ Straßen wäre nach dem Straßenkataster des Dipl. Ing. M. Glauß ein Aufwand von über 2 Mio € erforderlich. Es handelt sich dabei um folgende Straßen: Lerchenfeld, Buten-Hamburg, Pommernweg, Stephanstr., Martensweg, Westweg, Leserkamp, Glüsing, Am Voßbarg und Am Bahnhof. Weitere 18 % der Gemeindestraßen werden in der Zustandserfassung mit „schlecht“ bewertet. Das war nun das Kernthema im Finanzausschuss.
In Hohenwestedt gibt es seit 1973 eine Satzung über den Straßenausbau und die Erhebung von Beiträgen, die aktuell gültige Version datiert aus 2001.
Die SPD-Fraktion hatte bereits Ende 2018 einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht, die Straßenausbaubeiträge für Anlieger komplett abzuschaffen. Da die SPD zu diesem Zeitpunkt keinerlei Zahlen liefern konnte, was dieser Verzicht für den Gemeindehaushalt bedeuten würde, wurde 2018 beschlossen, die Beratungen erst dann fortzusetzen, wenn Datenmaterial zum Zustand der Straßen und zur Höhe der Kosten vorliegen. Diese Daten lagen dem Finanzausschuss jetzt vor. In Zahlen würde der SPD-Antrag bedeuten, dass die Gemeinde auf ca. 5.400.000 € an Ausbaubeiträgen (für alle Straßenausbauten) gem. gültiger Satzung verzichten müsste.
Ungeeignete und wackelige Vorschläge Die SPD lieferte auf Nachfragen ein paar gedankliche Ansätze, diesen Verzicht auf Ausbaubeiträge im Haushalt auszugleichen. Z.B. sollten zusätzlich Mittel aus der Grundsteuer-Einnahme im Haushalt für Straßenausbau und Straßenunterhaltung verwendet werden. Abgesehen davon, dass eine Steuereinnahme niemals zweck- gebunden ist, würde als Effekt nur eine Verschiebung im Haushalt erfolgen. Es würden dadurch keine zusätzlichen Einnahmen generiert.
Ein weiterer Vorschlag sah den Zugriff auf die Infrastrukturförderung des Landes Schleswig-Holstein vor oder die Inanspruchnahme der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Infrastrukturförderung (für drei Jahre 2018-2020 jeweils 80.600 €) läuft bereits 2020 aus, welche Mittel danach durch den vom Land angekündigten reformierten, kommunalen Finanzausgleich ab 2021 in Hohenwestedt ankommen, ist momentan noch völlig ungewiss. Es steht sogar zu befürchten, dass Hohenwestedt sehr viel weniger Mittel erhält als es bisher der Fall ist.
Auch beim Zugriff auf diese Töpfe vermehrt sich das Geld nicht. Für andere Maßnahmen, die aus diesen Mitteln bezahlt werden könnten, fehlt dann das Geld. Fest steht: Auch das ist nur eine Verschiebung im Haushalt, darauf kann ernsthaft keine Finanzierung aufgebaut werden.
Bis auf den sicherlich richtigen Hinweis, dass man im Haushalt Rücklagen bilden sollte, blieb die SPD-Fraktion einer Erklärung zur soliden Refinanzierung dieses „Verzichts“ schuldig.
Fast gleichlautende Stellungnahmen von FDP und CDU Im Laufe der sachlich aber intensiv geführten Debatte zeigte sich, dass die FDP- und CDU-Fraktionen mit ganz ähnlichen Vorstellungen an das Thema herangingen. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sollte nicht erfolgen, die Satzung sollte weiterhin Anwendung finden.
Warum Festhalten an den Ausbaubeiträgen? Der wesentliche Grund: Nach intensiver Prüfung war eine Refinanzierung des beantragten Einnahmen-verzichts nicht darstellbar. Schnell ad-acta gelegt waren die Überlegungen zu dem Modell der wiederkehrenden Beiträge (eine Art Sondersteuer) oder einer Eröhung der Grundsteuer für alle Bürger.
Eine kräftige Erhöhung hat es erst 2016 gegeben, damals wurde der Hebesatz von 260 % auf 320 % angehoben. Eine erneute Erhöhung wäre schwer vermittelbar, außerdem würden zusätzliche Einnahmen zu einem großen Teil durch Umlagen wieder „aufgefressen“.
Die Verwendung von Mitteln aus der Infrastrukturförderung oder dem kommunalen Finanzausgleich wäre im Grundsatz möglich. Doch wie bereits oben erläutert, würde nur eine Verschiebung im Haushalt entstehen. Es wären insgesamt keine zusätzlichen Mittel verfügbar, andere Maßnahmen müssten dann zurückgestellt werden. Das gewichtigste Argument ist jedoch, dass für diese Gelder vom Land Schleswig-Holstein keine Nachhaltigkeit garantiert ist. Geht es dem Land schlecht, werden die Mittel gekürzt und wir müssten dann noch tiefer in die Verschuldung gehen. Kein Mensch gibt uns eine Garantie.