Elternbeiträge ab 1. August 2020 spürbar gesenkt!

Eines vorweg – durch das neue KITA-Gesetz werden Familien mit bis zu 50 EUR monatlich bei den Kindergartengebühren entlastet.
Das Kita-Reform-Gesetz 2020 ist angesichts der Covid-19-Krise um fünf Monate verschoben worden und tritt nunmehr zum 01. Januar 2021 in Kraft.

Folgende Punkte der Kita-Reform müssen allerdings bereits zum 01. August 2020 umgesetzt werden, deshalb war es notwendig dieses Thema im Ausschuss zu beraten und zu beschließen.

  • Deckelung der Gebühren
  • Die Gebühren dürfen den Betrag in Höhe von monatlich 7,21 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben und 5,66 Euro für ältere Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen
  • Erstmalige Verankerung von Verfügungszeiten für Fachkräfte – mindestens 5 Stunden pro Woche/Gruppe
  • Begrenzung der Schließzeiten
  • Stärkung der Kindertagespflege
  • Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung
    Es gelten neue landeseinheitliche Regelungen der Vorgaben für die soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigungen in Kindertagesstätten
  • Kita-Datenbank
    Eltern erhalten umfassende Informationen von allen teilnehmenden Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Land
    Online-Suche nach einem freien Betreuungsplatz für Kinder am Wohn-oder Arbeitsort der Eltern. Ein tagesaktuelles „Ampelsystem“ zeigt die verfügbaren Plätze an
    Eltern können ihr Kind in den Wunsch-Kitas Online voranmelden

Die Umsetzung des neuen KITA-Gesetzes wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat der Kindertagesstätte Hohenwestedt und der Kitaleitung begleitet. So wurden pragmatische Lösungen gefunden, die es den Eltern erlaubt Ihre Kinder nach ganz individuellen Bedürfnissen in der KITA unterzubringen.

So kann z.B. die Früh- und Mittagsbetreuung auch sporadisch nach vorheriger mündlicher Absprache genutzt werden. Die Kosten betragen pro angefangene halbe Stunde für über 3-Jährige jetzt nur noch 0,57 Cent statt bisher 3.00 EUR. Zudem wird der feste Betreuungsbestandteil der Extrabetreuungskarte (10-er Karte) für den Frühdienst, die Mittagsbetreuung und der erweiterten Betreuung zu vergünstigten Gebührensätzen fortgeführt.

Die wichtigsten Gebührenänderungen sind:   mtl. / Euro

                                                                                               Kinder über 3 Jahren     Kinder unter
7.00/7.30/8.00  Uhr        Frühdienst                                     14,15  statt 18,75             18,03  statt 24,40
8.00 – 12.00       Uhr       Vormittagsbetreuung                  132,50 statt 150,00         144,20 statt 195,20
12.00/12.30/13 Uhr       Mittagsbetreuung                          14,15   statt 18,75            18,03   statt 24,40
13-17 (pro Std.) Uhr       Erweiterte Betreuung                    28,30   statt 37,50            36,05   statt 48,80

Die Gemeinde Hohenwestedt setzt die Vorgaben des neuen KITA-Gesetzes sukzessive um und stellt durch eine transparente Darstellung für alle Beteiligten eine sachlich fundierte Realisierung sicher.

Die FDP-Fraktion unterstützt diese wichtige Maßnahme zur finanziellen Entlastung von Familien und hin zur familienfreundlichen Gemeinde Hohenwestedt.

Politik wird vor Ort entschieden.